Keramikverblendschalen für die Zähne - Veneers



Bei einem Veneer handelt es sich in der Zahnmedizin um so genannte Verblendschalen für Zähne, die eine kosmetische Korrektur benötigen. Veneers sind sehr dünne und transparente Keramikschalen, die mittels eines Spezialklebers auf die schadhaften Zähne gebracht werden. Diese Keramikschalen für Zähne werden in erster Linie für die Frontzähne verwendet. Aufgrund der guten Bioverträglichkeit von Keramik stellt ein Zahnveneer keine Gefahr für die Gesundheit des Patienten dar.

Ein Veneer eignet ist optimal dazu um Zahnfehlstellungen leichter Art, geringe Zahnlücken und unschöne Zahnverfärbungen zu verdecken. Diese Verblendschalen für Zähne ermöglichen nach nur wenigen Sitzungen eine deutliche optische Verbesserung Der Grund für das besonders gute kosmetische Ergebnis liegt in erster Linie an dem Material Keramik, welches aufgrund seiner Lichtdurchlässigkeit ein besonders natürliches Ergebnis liefert.

Mittlerweile werden Veneers neben der Keramik auch aus anderen Materialien wie bespielsweise des Hybridkunststoff hergestellt. Die Kosten für ein Veneer liegen im Bereich von etwa 500,- bis 1.500,- Euro. Der Preis für diese Keramikschalen für Zähne ist stark abhängig von der Qualität, dem Material und dem Arbeitsaufwand. Die relativ hohen Kosten für eine solche Zahnkorrektur sind dadurch begründet, dass jedes Veneer eine anspruchsvolle Einzelanfertigung ist und aus hochwertigen Materialien hergestellt wird.

Die Haltbarkeit von einem Veneer kann bei einer guten Mundhygiene und regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bis zu 15 Jahre und mehr andauern. Besonders die Kontrolluntersuchungen sollten 2 Mal jährlich erfolgen. Bei diesen Kontrolluntersuchungen wird der Sitz und der Halt des Zahnveneers geprüft. Gerade in den Zahnzwischenräumen können sich schädliche Bakterien schnell ansiedeln und so zu Karies und Zahnfleischentzündungen führen. Damit sich im Verlauf der Tragezeit der Kleber nicht lockern kann, können bei solchen Kontrolluntersuchungen die Zahnränder nachträglich versiegelt werden, sodass sich die Haltbarkeit der Veneers erhöht.

Da es sich einem Veneer um eine rein ästhetische Behandlung handelt, bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht an einer solchen Behandlung. Auch bei leichten Zahnfehlstellungen beteiligen sich die Krankenkassen üblicher Weise nicht an den Kosten für ein Zahnveneer, da auch hier keine medizinisch Indikation gegeben ist und die Behandlung als kosmetische Behandlung gewertet wird.




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