Wurzelbehandlung beim Zahnarzt



Eine Wurzelbehandlung ist oftmals nur noch letzte Möglichkeit, um einen Zahn zu retten. Eine Behandlung der Zahnwurzel wird in den meisten dann erforderlich, wenn der Zahn bis ins Innerste eine Entzündung aufweist oder von Karies befallen ist. Nach der Behandlung der Zahnwurzel ist der Zahn abgestorben. Mit einer Krone oder einem Inlay kann der Zahn jedoch erhalten bleiben.

Der häufigste Grund für eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt ist einer starker Befall von Karies, sodass der Zahn bis in das Mark hinein zerstört ist und innerlich eine Entzündung hervorgerufen wird. Dadurch entzündet sich das Gewebe und schwillt an. Dadurch wird der Nerv aufs Empfindlichste in Mitleidenschaft gezogen und verursacht starke Schmerzen.

Wird in einem solchen Fall nicht schnellstens eine Wurzelbehandlung durchgeführt, läuft der Patient große Gefahr, dass Eiter und schädliche Bakterien in den Kieferknochen gelangen. Die Behandlung der Zahnwurzel ist eine aufwendige Behandlung. Oftmals zeigt sich der Erfolg einer Wurzelbehandlung erst nach einigen Jahren. Der Erfolg einer Wurzelbehandlung hängt unter anderem auch von der Beschaffenheit der Zahnwurzel ab sowie von dem Stadium der Zahnschädigung. Darüber sind eine sorgfältige Reinigung der Wurzelkanäle und eine korrekte Ausführung der Behandlung entscheidend für den Erfolg einer Wurzelbehandlung beim Zahnarzt.

Weiterhin ist es möglich, neben der herkömmlichen Methode der Wurzelbehandlung auch eine Wurzelbehandlung mit einem Laser durchzuführen. Bei einer Wurzelbehandlung mit einem Laser wird das Lasergerät als unterstützende Maßnahme herangezogen. In diesem Fall dient der Laser zur Keim- und Bakterienabtötung. Da es sich bei einer Wurzelbehandlung mit einem Laser um eine sehr kostspielige Behandlung handelt, sollte vor dem Eingriff abgeklärt werden, ob die Krankenkasse auch für diese Behandlungsmethode die Kosten übernimmt.

Da es sich bei einer Wurzelbehandlung um einen schmerzhaften Eingriff handelt, wird diese Behandlung in der Regel unter lokaler Betäubung ausgeführt. Die Kosten für eine Behandlung der Zahnwurzel werden in den meisten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Krankenkassen übernehmen jedoch nur dann die Behandlungskosten für eine Wurzelbehandlung, wenn diese auch Aussicht auf Erfolg hat.




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