Wurzelbehandlung Kostenübernahme durch die Krankenkasse?



Eine Wurzelbehandlung ist sinnvoll um einen erkrankten Zahn zu retten, der von seiner Substanz her noch als erhaltungswürdig eingestuft wird. Bei einer Wurzelbehandlung handelt es sich um eine komplizierte Behandlung, die sich über mehrere Sitzungen beim Zahnarzt hinwegziehen kann. In der Regel werden die Erfolgsaussichten einer Wurzelbehandlung als sehr gut betrachtet, lassen aber nicht völlig im Vorfeld abschätzen. Die langfristige Erhaltung des Zahnes hängt jedoch von seiner Beschaffenheit und der Vorschädigung ab.

Im Zusammenhang mit einer solchen Behandlungsmaßnahme stellen sich Patienten die Frage, - zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung? Seit Beginn des Jahres 2004 haben in Deutschland die Richtlinien deutlich angezogen, was die Wurzelbehandlung Kostenübernahme durch die Krankenkasse anbelangt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Wurzelbehandlung von der Krankenkasse gezahlt.

So ist eine Wurzelbehandlung eine Kassenleistung, wenn dadurch eine ununterbrochene Zahnreihe erhalten bleiben kann. Krankenkasse und Wurzelbehandlung ist auch dann eine Kassenleistung, wenn dadurch eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann sowie wenn dadurch der Erhalt eines noch funktionstüchtigen Zahnersatzes möglich gemacht wird.

Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, ist eine Wurzelbehandlung keine Kassenleistung und muss vom Patienten aus der eigenen Tasche gezahlt werden, sofern eine Wurzelbehandlung gewünscht wird. Anstatt der Wurzelbehandlung zahlt die Krankenkasse lediglich die Entfernung des Zahnes.

Darüber hinaus ist eine Wurzelbehandlung keine Kassenleistung, wenn schon im Vorfeld der Behandlungserfolg wenig Aussicht auf Erfolg zeigt. Sollte eine Wurzelbehandlung wiederholt werden müssen, wird die Wurzelbehandlung nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Bei möglichen Unklarheiten, ob die gesetzliche Krankenkasse eine Wurzelbehandlung übernehmen wird oder nicht, sollte vor jeder Behandlung erst einmal überprüft werden. Fragen, ob es sich bei einer Wurzelbehandlung um eine Kassenärztliche Leistung handelt, beantworten üblicher Weise zahnärztliche Beratungsstellen oder die Krankenkassen selbst.

Für manch einen ist es jedoch ein großes Anliegen, den natürlichen Zahn zu erhalten, auch wenn Wurzelbehandlung keine Kassenleistung ist. Vielfach erspart eine Wurzelbehandlung die hohen Kosten eines Zahnersatzes. In diesem Fall sollten die Patienten in einem Beratungsgespräch die weiteren Möglichkeiten diskutieren, wenn eine Wurzelbehandlung keine Kassenleistung ist.




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