Welche Kosten trägt die Krankenkasse bei einem Implantat?



Besonders Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bei der der Kostenübernahme für Zahnimplantate schlechte Karten. So übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur die Kosten für die Regelversorgung, was bei einer Zahnlücke im sichtbaren Bereich eine Zahnbrücke darstellt. Dies bedeutet, dass ein Festzuschuss für Zahnimplantate in genau der gleichen Höhe bezahlt wird, wie es der Fall für eine andere Art der Versorgung einer Zahnlücke der Fall wäre. Auch sollte bedacht werden, dass solche Art der Kosten von der Krankenkasse nur nach dem Einreichen eines Heil- und Kostenplans anteilig übernommen werden.

Zahnimplantate Kosten – Krankenkasse übernimmt nur einen Festanteil

Wie im ersten Abschnitt bereits erwähnt, sind die gesetzlichen Krankenkassen bei der Kostenübernahme an ihre Vorgaben gebunden. Etwas anders sieht es hingehen bei den privaten Krankenversicherungen aus, welche in vielen Fällen ihren Versicherten eine volle oder zumindest anteilige Übernahme der Kosten anbieten können. Hierbei sollte jeder Versicherte aber bedenken, dass die entsprechende Behandlung auch in den Vertragsleistungen der privaten Krankenversicherung enthalten sein muss. Besonders bei den günstigen Tarifen der privaten Krankenversicherungen sind solch kostspielige Eingriffe wie Zahnimplantate in der Regel nicht enthalten oder werden nur zu einem sehr geringen Teil übernommen.

Menschen mit Zahnproblemen sollten vorsorgen

Besonders wenn bereits in jungen Jahren gravierende Probleme mit den Zähen vorherrschen, sodass beispielsweise Wurzelfüllungen in mehreren Zähnen vorhanden sind oder Zähne überkront sind, empfiehlt es sich einen speziellen Schutz für seine Zähne auszuschließen, um die ausufernden Kosten für Zahnersatz zumindest teilweise durch eine Versicherung abfangen zu können. Für gesetzlich Versicherte bieten sich private Zahnzusatzversicherungen an, welche eine Kostenübernahme bei Bedarf eines Zahnimplantates anbieten. Wichtig hierbei ist es, dass der Versicherungsschutz rechtzeitig vor einer notwendigen Behandlung abgeschlossen wird. Meist entfaltet sich die volle Leistung einer solchen Versicherung erst drei Jahre nach dem Beginn der Versicherung.




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