Mit einer Zahnbrücke eine Zahnlücke schließen



Eine Zahnersatz Brücke gehört zu einer klassischen Variante um einen oder gleich mehrere fehlende Zähne zu ersetzen sodass die Kaufunktion, das Sprechen und die kosmetischen Gesichtspunkte weiterhin gewahrt werden können.

Zahnersatz Brücken sind bei kleinen Zahnlücken immer eine Option, sofern feste Pfeiler vorhanden sind, um eine Zahnersatz Brücke zu verankern. Handelt es sich jedoch um sehr große Zahnlücken, kann als Zahnersatz keine Brücke verwendet werden. In einem solchen Fall empfiehlt sich entweder ein herausnehmbarer Zahnersatz oder gar ein Zahnimplantat. Bei zu großen Zahnlücken ist nicht genügend Stabilität für eine Zahnersatz Brücke gegeben.

Die Stabilität beim Zahnersatz mit Brücke wird durch die noch gesunden Nachbarzähne gewährleistet. Die Nachbarzähne werden angeschliffen und dann überkront. Die Zahnersatz Brücken Kosten fallen in der Regel geringer aus als die Kosten für Zahnimplantate. Jedoch zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz Brücke die Kosten mit einem so genannten Festzuschuss. Auch können sich beim Zahnersatz mit Brücken die Kosten durch das regelmäßige Führen eines Bonusheftes noch einmal um weitere 20 Prozent reduzieren.

In der Regel können beim Zahnersatz Brücke die Kosten nicht als eine pauschale Summe beziffert werden, da sich die Zahnersatz Brücken Kosten von Patient zu Patient unterschiedlich gestalten können und vom zahnärztlichen Befund abhängen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen den Zahnersatz Brücke mit einem Festbetrag, der zuvor durch den so genannten Heil- und Kostenplan des Zahnarztes erstellt worden ist. Dieser Heil- und Kostenplan wird dann zur Genehmigung bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht.

Entscheidet sich ein Patient für eine kostspieligere Lösung beim Zahnersatz Brücke, so sind diese zusätzlichen Kosten zur Regelleistung vom Patienten selbst aufzubringen.

Um bei einem Zahnersatz Brücke Kosten zu sparen, nutzen einige Patienten die Möglichkeit, Zahnersatz Brücken im Ausland anfertigen zu lassen. Auch in diesem Fall muss zuvor der Heil- und Kostenplan zur Genehmigung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, um den Festzuschuss zu erhalten. Die anfallenden Kosten für die Reise und die Unterkunft werden jedoch nicht von der Krankenkasse getragen.




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